Abrechnung Ergotherapie

Für Ergotherapie Leistungen habe ich eine Kassenzulassung von allen in Deutschland vertretenenen
gesetzlichen Krankenkassen. Für gesetzlich versicherte Patienten bedeutet dies, dass ich Ergotherapie
über ein Rezept direkt bei der jeweiligen Krankenkasse abrechnen kann.

Eine derartige Zulassung gibt es von privaten Kankenkassen nicht. Mit privat versicherten Patienten
rechne ich daher direkt ab. Hier obliegt es den Patienten, dies dann mit ihren jeweiligen Versicherungen
abzurechnen. Auf Wunsch erhalten Sie von mir aber auch im Vorfeld der Behandlung eine Aufstellung
zu den von mir in Ansatz gebrachten Therapiekosten. Mit dieser Aufstellung könnten Sie dann bei
ihrer Krankenkasse anfragen, wie weit diese die anfallenden Kosten übernimmt.

Die für die Ergotherapie notwendigen Rezepte erhalten Sie bei entsprechenden Indikationen von
Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder speziellen Fachärzten.