Ergotherapie in der Neurologie

Was ist das Ziel?

  • Eine ergotherapeutische Behandlung in der Neurologie hat zum Ziel, Menschen mit neurologischen
    Einschränkungen bei der Durchführung täglichen Abläufen zu stärken. Dies sind Abläufe aus den
    Bereichen Freizeig, Beruf oder Selbstversorgung.
  • Ziel ist eine Verbesserung in den Bereichen der Grob- und Feinmotorik, der Gleichgewichtsfunktion,
    der Koordination, der Tonusregulation oder der Körperwahrnehmung.
  • Zu den therapeutischen Maßnahmen zählen u.a.
           - das Training alltäglicher Abläufe,
           - die Beratung, individuelle Anpassung, Herstellung und Erprobung von Hilfsmitteln sowie
           - die ergonomische Umfeldanpassung.

Bei welchen Krankheitsbildern kann Ergotherapie helfen?

  • Schlaganfall
  • Schädel-/Hirntrauma
  • Cerebralparesen
  • Chronische neurologische Erkrankungen (z.B. M. Parkinson, Multiple Sklerose)

Wie werden ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet?

  • Ergotherapeutische Behandlungen sind verschreibungspflichtig und erfolgen auf der Basis von
    Verschreibungen durch die behandelnden Ärzte / Kinderärzte.
  • Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die entsprechenden Krankenkassen. Die Lernwerkstatt hat
    entsprechende Zulassungen für alle Kassen.
  • Siehe hierzu auch "Kassenzulassung"