Ergotherapie in der NeurologieWas ist das Ziel?
- Eine ergotherapeutische Behandlung in der Neurologie hat zum Ziel, Menschen mit neurologischen
Einschränkungen bei der Durchführung täglichen Abläufen zu stärken. Dies sind Abläufe aus den Bereichen Freizeig, Beruf oder Selbstversorgung. - Ziel ist eine Verbesserung in den Bereichen der Grob- und Feinmotorik, der Gleichgewichtsfunktion,
der Koordination, der Tonusregulation oder der Körperwahrnehmung. - Zu den therapeutischen Maßnahmen zählen u.a.
- das Training alltäglicher Abläufe, - die Beratung, individuelle Anpassung, Herstellung und Erprobung von Hilfsmitteln sowie - die ergonomische Umfeldanpassung.
Bei welchen Krankheitsbildern kann Ergotherapie helfen?- Schlaganfall
- Schädel-/Hirntrauma
- Cerebralparesen
- Chronische neurologische Erkrankungen (z.B. M. Parkinson, Multiple Sklerose)
Wie werden ergotherapeutische Behandlungen abgerechnet?
- Ergotherapeutische Behandlungen sind verschreibungspflichtig und erfolgen auf der Basis von
Verschreibungen durch die behandelnden Ärzte / Kinderärzte. - Die Abrechnung erfolgt dann direkt über die entsprechenden Krankenkassen. Die Lernwerkstatt hat
entsprechende Zulassungen für alle Kassen. - Siehe hierzu auch "Kassenzulassung"
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